Wir können Ihren Schadenfreiheitsrabatt Ihres bisherigen Versicherungsvertrages bei einer anderen Gesellschaft übernehmen.
Dabei muss bei diesem Schadenfreiheitsrabatt
• die Vertragsaufhebung nicht
länger als 7 Jahre her sein (ansonsten verfällt der Anspruch auf Übernahme des
Rabatts) und
• es darf derzeit kein Fahrzeug mehr auf diesen Vertrag
angemeldet sein (ansonsten keine Übernahme des Rabatts möglich)
Die für Sie gültige Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder der letzten Beitragsrechnung.