Übernahme eines bestehenden Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Wir können Ihren Schadenfreiheitsrabatt Ihres bisherigen Versicherungsvertrages bei einer anderen Gesellschaft übernehmen.

Dabei muss bei diesem Schadenfreiheitsrabatt

    • die Vertragsaufhebung nicht länger als 7 Jahre her sein (ansonsten verfällt der Anspruch auf Übernahme des Rabatts) und
    • es darf derzeit kein Fahrzeug mehr auf diesen Vertrag angemeldet sein (ansonsten keine Übernahme des Rabatts möglich)

 

Die für Sie gültige Schadenfreiheitsklasse entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder der letzten Beitragsrechnung.

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