Wie Sie wissen, deckt die
Kfz-Haftpflicht- Versicherung nur Schäden, die einem Dritten zugefügt
werden. Für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen können, besteht
also kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht. Sie können diese Lücke durch
eine Kaskoversicherung schließen.
In der Teilkaskoversicherung sind dabei Schäden versichert, die entstehen
durch:
• Brand oder
Explosion
• Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch durch
betriebsfremde Personen
• Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
• Zusammenstoß mit Haarwild
• Glasbruchschäden
Bei der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zu den oben angeführten Schäden außerdem noch versichert:
• Schäden am
eigenen Fahrzeug bei Unfall
• mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus).
Durch eine Selbstbeteiligung können Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes
individuell bestimmen und somit auch Ihre Beiträge wesentlich beeinflussen.