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Wie Sie wissen, deckt die
Kfz-Haftpflicht- Versicherung nur Schäden, die einem Dritten
zugefügt werden. Für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen
können, besteht also kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht. Sie
können diese Lücke durch eine Kaskoversicherung schließen.
In der Teilkaskoversicherung sind dabei Schäden versichert, die
entstehen durch:
• Brand
oder Explosion
•
Entwendung, Diebstahl, Raub, Unterschlagung und unerlaubten Gebrauch
durch betriebsfremde Personen
•
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
•
Zusammenstoß mit Haarwild
•
Glasbruchschäden
Bei der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zu den oben
angeführten Schäden außerdem noch versichert:
• Schäden
am eigenen Fahrzeug bei Unfall
• mut-
und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus).
Durch eine Selbstbeteiligung können Sie den Umfang Ihres
Versicherungsschutzes individuell bestimmen und somit auch Ihre Beiträge
wesentlich beeinflussen.
Haben Sie Fragen zu
diesem Thema?
Gerne nehmen wir uns Zeit für
Sie. Wir beraten Sie gerne.
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